Keine bundeseinheitliche Regelung für Studiengebühren
Die Ministerpräsidenten wollen ein gebührenfreies Erst-Studium nicht mit einem
Staatsvertrag garantieren. Bei ihrem Treffen am Donnerstag in Berlin nahmen die
Regierungschefs die Absichtserklärung ihrer Kultusminister für ein
Studiengebührenverbot innerhalb der Regelstudienzeit zwar "zustimmend zur
Kenntnis". Eine rechtsverbindliche Regelung, wie von der Kultusministerkonferenz
gefordert, lehnten sie jedoch ab. Damit ist das bereits drei Jahre dauernde Tauziehen um
eine bundeseinheitliche Studiengebühren-Regelung wieder offen.
Ein Signal für Studiengebühren
Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Stephan Hilsberg, stellte
fest, das "Signal" der Ministerpräsidenten gegen einen Staatsvertrag mache
deutlich, dass es heute schon einige Länder gebe, die Studiengebühren ins Auge gefasst
haben. Die Juso-Hochschulgruppen befürchten, dass die Diskussion um
Studiengebühren jetzt auch auf das Erst-Studium ausgeweitet wird.
Verlässliche Grundlagen gefordert
Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn nannte die fehlende Einigkeit der
Ministerpräsidenten bedauerlich. Die Ministerin bekräftigte: "Wir brauchen eine
verlässliche Grundlage für die Studierenden und deren Eltern." Dabei ließ
sie offen, ob sie ein gebührenfreies Erststudium nun
im Bundesgesetz garantieren will.
Die Grünen wollen nach dem Scheitern des Länder-Staatsvertrages in der Koalition eine
Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) anstoßen.
"Wenn die Länder nicht in der Lage sind, den Studierenden und ihren Eltern
Rechtssicherheit bei der Studienfinanzierung zu geben, muss der Bund handeln", sagte
der bildungspolitische Sprecher der Grünen- Bundestagsfraktion, Matthias Berninger.