Keine bundeseinheitliche Regelung für Studiengebühren

Die Ministerpräsidenten wollen ein gebührenfreies Erst-Studium nicht mit einem Staatsvertrag garantieren. Bei ihrem Treffen am Donnerstag in Berlin nahmen die Regierungschefs die Absichtserklärung ihrer Kultusminister für ein Studiengebührenverbot innerhalb der Regelstudienzeit zwar "zustimmend zur Kenntnis". Eine rechtsverbindliche Regelung, wie von der Kultusministerkonferenz gefordert, lehnten sie jedoch ab. Damit ist das bereits drei Jahre dauernde Tauziehen um eine bundeseinheitliche Studiengebühren-Regelung wieder offen.


Ein Signal für Studiengebühren

Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Stephan Hilsberg, stellte fest, das "Signal" der Ministerpräsidenten gegen einen Staatsvertrag mache deutlich, dass es heute schon einige Länder gebe, die Studiengebühren ins Auge gefasst haben.  Die Juso-Hochschulgruppen befürchten, dass die Diskussion um Studiengebühren jetzt auch auf das Erst-Studium ausgeweitet wird.


Verlässliche Grundlagen gefordert

Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn nannte die fehlende Einigkeit der Ministerpräsidenten bedauerlich. Die Ministerin bekräftigte: "Wir brauchen eine verlässliche Grundlage für die Studierenden und deren Eltern."  Dabei ließ sie offen, ob sie ein gebührenfreies Erststudium nun
im Bundesgesetz garantieren will.

Die Grünen wollen nach dem Scheitern des Länder-Staatsvertrages in der Koalition eine Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) anstoßen.

"Wenn die Länder nicht in der Lage sind, den Studierenden und ihren Eltern Rechtssicherheit bei der Studienfinanzierung zu geben, muss der Bund handeln", sagte der bildungspolitische Sprecher der Grünen- Bundestagsfraktion, Matthias Berninger.